1. Vorbemerkung
Digitale Endgeräte sind insbesondere
- Smartphones und andere Handys/Mobiltelefone,
- Smartwatches,
- Tablets und
- Laptops.
2. Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für diese Nutzungsordnung ist der Erlass „Nutzung digitaler Endgeräte in Schulen“ des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein vom 19. Juni 2025.
Link zum Erlass: Nutzung digitaler Endgeräte in Schulen
3. Ziele
Die Nutzungsordnung soll
- ein störungsfreies Lernen an unserer Schule ermöglichen,
- Sicherheit und Transparenz durch klare Regelungen schaffen und
- aufzeigen, an welchen Stellen digitale Endgeräte zur Medienkompetenzvermittlung und Medienerziehung genutzt werden.
4. Regelungen für Schülerinnen und Schüler
In der Schule wird kein eigenes digitales Endgerät benötigt. Ausgenommen sind Kommunikationshilfen (Talker) nach Absprache mit den zuständigen Lehrkräften.
Handys und Smartwatches sollten nach Möglichkeit zu Hause bleiben.
Werden digitale Endgeräte mitgebracht, bleiben diese ausgeschaltet in der Schultasche.
Die Schülerinnen und Schüler dürfen bei Bedarf das Telefon im Sekretariat der Schule benutzen und können darüber ihre Eltern/Erziehungsberechtigten erreichen, wenn dies erforderlich ist.
Die Eltern/ Erziehungsberechtigten wiederum können Ihre Kinder bei Bedarf über das Sekretariat der Schule erreichen.
Ausnahme: In Notfällen zum Schutz von Leben und Gesundheit darf ein digitales Endgerät (z. B. Handy, Smartwatch) auch ohne eine Einwilligung durch Lehrkräfte benutzt werden.
Eigene digitale Endgeräte dürfen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen im Rahmen der Medienbildung und -erziehung benutzt werden, wenn die zuständigen Lehrkräfte dies gestatten. Ein eigenes Gerät ist keine Voraussetzung zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht.
Die Schulleitung und Lehrkräfte dürfen Schülerinnen und Schülern unter pädagogischen Aspekten im Einzelfall die Nutzung eines digitalen Endgerätes gestatten.
5. Nutzungsverbote
Es ist allen Schülerinnen und Schülern sowie den an der Ellerbeker Schule tätigen Personen verboten, Fotos, Videos oder Tonaufnahmen von anderen Personen zu machen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann zivil- oder strafrechtliche Folgen haben. *
Ausgenommen sind Aufnahmen durch Lehrkräfte zu pädagogischen Zwecken unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien. (vgl.: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Schul-Datenschutzverordnung (SchulDSVO))
Bei Verstößen gegen diese Nutzungsordnung dürfen die Lehrkräfte das entsprechende Gerät zeitweise wegnehmen. (vgl. dazu: SchulG §25 (1))
Die Schülerinnen und Schüler erhalten das Gerät am Ende der Unterrichtsstunde oder spätestens am Ende des Schulvormittags zurück. Das Gerät wird den Lehrkräften ausgeschaltet übergeben. Ein Zugriff auf die Inhalte des Geräts durch die Lehrkraft ist nicht erlaubt.
Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung, wird die Polizei hinzugezogen, die über einen Zugriff auf die Inhalte des Geräts entscheidet.
6. Schlussbemerkung
Alle an der Ellerbeker Schule tätigen Personen sind Vorbilder für die Schülerinnen und Schüler. Dies gilt auch für den Umgang mit digitalen Medien, insbesondere mit Smartphones. Digitale Endgeräte werden ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt. Ausnahmen sind Notfälle und Pausen in Räumen, in denen keine Schülerinnen und Schüler anwesend sind (z. B. Lehrkräftezimmer).